AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SimpliMed für Windows

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

1) Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit und Lieferungen und/oder Leistungen von SimpliMed hinsichtlich des Produkts SimpliMed23 Praxisverwaltung als Desktop-Lösung. Dies gilt für zu erwerbende Softwareprodukte ebenso wie für kostenfreie Testversionen. Abweichende Vertragsbedingungen gelten nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung beider Parteien.

2) Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der Software wird nicht geschuldet und nicht garantiert. Eine Beschaffenheit kann insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung sowie durch Angestellte oder Vertriebspartner hergeleitet werden, es sei denn, SimpliMed hat die darüberhinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner von SimpliMed sind Unternehmer im Sinn des § 14 BGB, nachfolgend „Nutzer“ genannt. Verträge mit Verbrauchern gem. § 13 BGB werden nicht geschlossen. Der Kaufvertrag kommt zustande mit:

SimpliMed GmbH
Am Ehrenmal 19
51588 Nümbrecht

Geschäftsführer: Marcus Schmitz
nachfolgend „SimpliMed“ genannt.

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 09:00h bis 16:00h unter der Telefonnummer +49 2293 8192710 sowie per E-Mail unter info@simplimed.de

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas Anderes vermerkt ist. Irrtümer bleiben vorbehalten.

2) Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschließen" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

§ 4 Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen.

§ 5 Preise und Versandkosten

1) Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

2) Die Versandkosten hängen von der Menge der bestellten Waren sowie der Versandart ab und werden Ihnen vor Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung deutlich mitgeteilt. Sie finden eine Übersicht auf der Seite Versand.

3) SimpliMed wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Entgelte nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Kosten im Zusammenhang mit der Zurverfügungstellung der vertragsgegenständlichen Software erhöhen oder absenken (z.B. die Kosten für die Nutzung von Rechenzentren oder die Kosten für Softwarelizenzen im Serverbereich, wie etwa Windows Server, Windows CALs, Hypervisor, Backup und Internetsicherheitsserver). Steigerungen bei einer Kostenart dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von SimpliMed die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. SimpliMed wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Nutzer ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. SimpliMed wird den Nutzer über Entgeltänderungen spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Nutzer das Recht, innerhalb von 4 Wochen nach der entsprechenden Information durch SimpliMed, den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird SimpliMed den Nutzer in der Information über die Entgeltänderung hinweisen. Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.

§ 6 Lieferung

1) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Europäischen Union und der Schweiz.

2) Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 4 Werktage. Auf evtl. abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Eine Verzögerung auf dem Versandweg begründet keine Ansprüche gegen SimpliMed.

3) Sollte das bestellte Produkt nicht rechtzeitig lieferbar sein, weil wir mit diesem Produkt durch unseren Lieferanten nicht rechtzeitig beliefert werden, informieren wir Sie unverzüglich. Es steht Ihnen in einem solchen Fall frei, auf das bestellte Produkt zu warten oder Ihre Bestellung zu stornieren. Bei einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.

4) Die Software wird mangels anderer Absprachen in der aktuellen Fassung zur Nutzung überlassen.

§ 7 Zahlung

1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Rechnung oder Lastschrift.

2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

3) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

§ 9 Nutzungsumfang

1) SimpliMed räumt dem Nutzer ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Vertragsgegenständen zur Einzelplatznutzung ein (Lizenz), eine Softwareversion kann und darf also nur an einem Rechner/Arbeitsplatz genutzt werden. Dies gilt für das zwischen den Parteien vereinbarte Bestimmungsland, in dem die Software verwendet werden soll. Ohne ausdrückliche Vereinbarung wird das Nutzungsrecht ausschließlich für das Land eingeräumt, in dem der Nutzer seinen Geschäftssitz hat.

2) Der Nutzer darf die Software nur zu dem Zweck einsetzen, seine internen Geschäftsvorfälle abzuwickeln. Eine Nutzung der Lizenz für mehrere Unternehmen des Nutzers ist nicht gestattet ohne ausdrückliche Zustimmung von SimpliMed. Eine Weitergabe der Software an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SimpliMed. Eine Weitervermietung ist generell untersagt.

3) Vervielfältigungen der Software sind nur insoweit zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Der Nutzer darf von der Software Sicherungskopien nach den Regeln der Technik im notwendigen Umfang anfertigen. Sicherungskopien auf beweglichen Datenträgern sind als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.

4) Der Nutzer ist zu Änderungen, Erweiterungen und sonstigen Umarbeitungen der Software i. S. d. § 69 c Nr. 2 UrhG nur insoweit befugt, als das Gesetz solches unabdingbar erlaubt. Bevor der Nutzer selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, muss er SimpliMed mindestens zwei Versuche einräumen, den Fehler zu beseitigen. Dem Nutzer stehen an etwaigen Bearbeitungen der Software eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu. SimpliMed kann jedoch – gegen angemessene Vergütung – die Einräumung eines nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe verlangen.

5) Der Nutzer ist zur Dekompilierung der Software nur in den Grenzen des § 69 e UrhG berechtigt und erst, wenn SimpliMed nach schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht die notwendigen Daten und/oder Informationen zur Verfügung gestellt hat, um Interoperabilität mit anderer Hard - und Software herzustellen.

6) Überlässt SimpliMed dem Nutzer im Rahmen von Nachbesserung oder Pflege Ergänzungen oder eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes (z.B. Update, Upgrade), die früher überlassene Vertragsgegen- stände (“Altsoftware”) ersetzt, unterliegen diese den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

7) Stellt SimpliMed eine Neuauflage des Vertragsgegenstandes zur Verfügung, so erlöschen in Bezug auf die Altsoftware die Befugnisse des Nutzers nach diesem Vertrag auch ohne ausdrückliches Rückgabeverlangen der Softwareprodukte, sobald der Nutzer die neue Software produktiv nutzt. SimpliMed räumt dem Nutzer jedoch eine dreimonatige Übergangsphase ein, in der beide Versionen der Vertragsgegenstände nebeneinander genutzt werden dürfen.

§ 10 Installation, Schulung, Pflege

1) SimpliMed hat sein Produkt nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und dabei stets versucht, sämtliche Vorgaben der Gebührenordnungen und Gebührenverzeichnisse (zum Beispiel GOÄ oder GebüH) einzuhalten. Sollte eine solche Vorgabe im Einzelfall nicht eingehalten sein oder nicht darauf hingewiesen werden, geschieht solches allein aus Versehen und ist nicht beabsichtigt. Nach Kenntnis einer entsprechend fehlenden Eigenschaft wird dieses so schnell wie möglich korrigiert. Demzufolge bitten wir um Mitteilung, sollten sich bezüglich der beschriebenen Eigenschaften Auffälligkeiten ergeben. Der Nutzer der Software ist eigenständig für die korrekte Erstellung der Rechnungen verantwortlich. Sollte hierbei bewusst eine fehlende Eigenschaft der Software missbraucht oder gebilligt werden, geschieht dieses gegen den ausdrücklichen Willen von SimpliMed. Dem Nutzer wird angeboten, sich in die Software einweisen zu lassen und während des sorgfältigen Gebrauchs den Hersteller auf mögliche Missbrauchsmöglichkeiten hinzuweisen.

2) Der Premiumsupport ist eine Ergänzung zum kostenlosen Standardsupport und sollte in Anspruch genommen werden, wenn es darum geht, umfangreichere Aufgaben oder Fragestellungen (zum Beispiel im Rahmen einer Fernwartung) zu bearbeiten. Im Rahmen des Premiumsupports bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen festen Supporttermin zu vereinbaren, ohne zuvor mit der Hotline in Verbindung treten zu müssen. Den Premiumsupport leistet SimpliMed nach gesonderter Vereinbarung mit dem Nutzer gegen gesonderte Vergütung.

3) Sonstige Service- und Wartungsansprüche außerhalb der Mängelrechte werden für den Vertragsgegenstand nicht angeboten und sind nicht Teil der Vertragspflichten von SimpliMed.

§ 11 Schutz der Software

1) Soweit nicht dem Nutzer nach diesen AGB oder dem zugrundeliegenden Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und aller vom Nutzer angefertigter Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich SimpliMed zu. Das gilt auch für etwaige Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch SimpliMed. Das Eigentum des Nutzers an den jeweiligen Datenträgern solcher Kopien bleibt unberührt.

2) Der Nutzer versichert, die überlassenen Vertragsgegenstände sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch auszuschließen. Er wird Vertragsgegenstände (gleich ob unverändert oder umgearbeitet) Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SimpliMed zugänglich machen. Als Dritte gelten nicht die Angestellten des Nutzers, sowie sonstige Personen, deren sich der Nutzer zur vertragsgemäßen Nutzung der Vertragsgegenstände bedient.

3) Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen und/oder Kontrollnummern oder -zeichen von SimpliMed zu verändern oder zu entfernen. Ändert oder bearbeitet der Nutzer die Vertragsgegenstände, sind diese Vermerke und Kennzeichen in die geänderte Fassung des Vertragsgegenstandes zu übernehmen.

4) Der Nutzer führt Buch über die von ihm vertragsgemäß auf Datenträgern hergestellten Kopien von Vertragsgegenständen und deren Verbleib und erteilt SimpliMed auf Anfrage hierüber Auskunft und Einsicht.


5) Gibt der Nutzer Datenträger, Speicher oder sonstige Hardware, auf denen Vertragsgegenstände (ganz oder teilweise, unverändert oder umgearbeitet) gespeichert sind, an Dritte ab oder gibt er den unmittelbaren Besitz oder das Eigentum hieran auf, trägt er dafür Sorge, dass vorher die gespeicherten Vertragsgegenstände vollständig gelöscht werden.

§ 12 Mitwirkungs- und Informationspflichten

1) Dem Nutzer sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt. Er trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

2) Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. Dies gilt auch für eine etwaige vertragsgemäße Kommunikation der Vertragsgegenstände über das Internet.

3) Die gründliche Prüfung der Vertragsgegenstände auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der beim Nutzer bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration obliegt allein diesem.

4) Der Nutzer beachtet die von SimpliMed für die Installation und den Betrieb der Vertragsgegenstände gegebenen Hinweise.

5) Soweit SimpliMed über die Bereitstellung der Vertragsgegenstände hinaus weitere Leistungspflichten obliegen, wirkt der Nutzer hieran im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen zur Verfügung stellt.

6) Der Nutzer gewährt SimpliMed zur Fehlersuche und -behebung Zugang zu den Vertragsgegenständen. SimpliMed ist legitimiert zu prüfen, ob die Vertragsgegenstände in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages genutzt werden. Zu diesem Zweck darf vom Nutzer Auskunft verlangt werden, insbesondere über Zeitraum und Umfang der Nutzung der Vertragsgegenstände, sowie Einsicht in die Bücher und Schriften und die Hard- und Software des Nutzers nehmen. SimpliMed ist hierfür zu den üblichen Geschäftszeiten Zutritt zu den Geschäftsräumen der Nutzerin zu gewähren. Ebenso gewährt der Nutzer zur Fehlersuche und -behebung SimpliMed Zugriff auf den betroffenen Rechner/Arbeitsplatz mittels Fernzugriff. In den konkreten Fernzugriff willigt der Nutzer jeweils im Einzelfall ein.

7) Der Nutzer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).

8) Der Nutzer trifft angemessene Vorkehrungen, um die Vertragsgegenstände auf dem Rechner/Arbeitsplatz vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen, insbesondere durch entsprechende Firewalls und Virenschutzprogramme.

§ 13 Mängelrechte

1) Die Vertragspartner sind sich einig, dass nach dem Stand der Technik eine gänzlich fehlerfreie Herstellung einer Software ausgeschlossen ist. Treten an den von SimpliMed gelieferten Vertragsgegenständen für die Nutzung relevante Fehler auf, bestätigt der Nutzer, diese unter Angaben der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen unverzüglich an SimpliMed zu melden.

2) Führen die auftretenden Fehler dazu, dass der Vertragsgegenstand relevante Funktionen nicht ausführt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Form nicht funktions – und vertragsgerecht verhält, so liegt darin nur dann ein Mangel, wenn die ordnungsgemäße Nutzung der Software dadurch unmöglich gemacht wird. SimpliMed übernimmt keine Haftung für eine Beschaffenheit, die über die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Vertragsgegenstände hinausgeht und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Nutzer keine Rechte Dritter entgegenstehen.

3) SimpliMed erfüllt Mängelrechte zunächst durch Nacherfüllung. Hierzu wird nach Wahl von SimpliMed dem Nutzer eine neue, mangelfreie Version des Vertragsgegenstands überlassen oder der Mangel wird in der bestehenden Version des Vertragsgegenstands beseitigt. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn SimpliMed dem Nutzer zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

5) Erbringt SimpliMed Leistungen bei Fehlersuche oder - Beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann hierfür eine Vergütung in Höhe von 1,20 € pro Minute zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer verlangt werden. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht SimpliMed zuzurechnen ist.

6) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Nutzer hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Nutzer SimpliMed unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt SimpliMed, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich zu führen.

7) Die Verjährungsfrist für Mängelrechte wird begrenzt auf ein Jahr und beginnt mit Lieferung des Vertragsgegenstands. Die Begrenzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Ansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch SimpliMed.

§ 14 Haftung

1) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

2) In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3) Eine Haftung wird nicht übernommen dafür, dass der Vertragsgegenstand für die Zwecke des Kunden geeignet ist oder auch, dass dieser mit etwaiger beim Nutzer vorhandener Software oder Hardware zusammenarbeitet, sofern dies nicht vertraglich zugesichert wurde.

4) Ebenso wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn der Nutzer den Vertragsgegenstand zu rechtswidrigen Zwecken einsetzt (z.B. unlautere Abrechnung)

5) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

§ 15 Geheimhaltung und Datenschutz

1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (“Betriebsgeheimnisse”) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von SimpliMed gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.

2) Der Nutzer wird Vertragsgegenstände Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von SimpliMed an den Vertragsgegenständen belehren und diese schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziff. 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.

3) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung in der Öffentlichkeit bereits offenkundig waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iii) die von einer Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (iv) die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (v) soweit dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.

4) SimpliMed hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Nutzers gewährt wird. SimpliMed stellt sicher, dass seine Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet er sie vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. SimpliMed bezweckt keine Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Nutzers. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von SimpliMed. Die personenbezogenen Daten werden von SimpliMed in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.



§ 16 Ende des Nutzungsrechts
In allen Fällen der Beendigung ihrer Nutzungsberechtigung (z.B. durch Rücktritt, Entfallen der Lizenz) gibt der Nutzer alle Lieferungen der Vertragsgegenstände unverzüglich heraus und löscht sämtliche Kopien, soweit er nicht gesetzlich zu längerer Aufbewahrung verpflichtet ist.



§17 Schlussvorschriften

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von SimpliMed, soweit die gesetzlichen Vorschriften eine Bestimmung des Gerichtsstands erlauben. Klagt SimpliMed, kann auch der Gerichtsstand am Sitz des Nutzers gewählt werden. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

SimpliMed-Online

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

1) Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit und Lieferungen und/oder Leistungen von SimpliMed hinsichtlich des Produkts SimpliMed-Online. Dabei handelt es sich um ein Application Service Providing (ASP)-Produkt, also die Bereitstellung einer Software auf den Rechnern von SimpliMed zur Benutzung durch den Kunden über das Internet. Diese Angebote können vom Nutzer für einen jeweils bestimmten Zeitraum zur Nutzung gemietet werden. Dies gilt für zu erwerbende Softwareprodukte ebenso wie für kostenfreie Testversionen. Abweichende Vertragsbedingungen gelten nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung beider Parteien.

2) Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit der angebotenen Leistungen wird nicht geschuldet und nicht garantiert. Eine Beschaffenheit kann insbesondere nicht aus anderen Darstellungen der Angebote in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung sowie durch Angestellte oder Vertriebspartner hergeleitet werden, es sei denn, SimpliMed hat die darüberhinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner von SimpliMed sind Unternehmer im Sinn des § 14 BGB, nachfolgend „Nutzer“ genannt. Verträge mit Verbrauchern gem. § 13 BGB werden nicht geschlossen.

Der Vertrag kommt zustande mit:

SimpliMed GmbH
Am Ehrenmal 19
51588 Nümbrecht

Geschäftsführer: Marcus Schmitz
nachfolgend „SimpliMed“ genannt.

Sie erreichen unseren Kundendienst für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 09:00h bis 16:00h unter der Telefonnummer +49 2293 8192710 sowie per E-Mail unter info@simplimed.de

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar. Alle Angebote gelten "solange der Vorrat reicht", wenn nicht bei den Produkten etwas Anderes vermerkt ist. Irrtümer bleiben vorbehalten.

2) Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschließen" im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Angebote ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

§ 4 Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen.

§ 5 Preise

1) Die zu den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

2) Die Preise beziehen sich auf den jeweils mit dem Angebot benannten Nutzungszeitraum.

§ 6 Zahlung

1) Die Zahlung erfolgt per SEPA Lastschriftverfahren.

2) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.

3) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

§ 7 Nutzungsumfang

1) SimpliMed stellt dem Nutzer die vertragsgegenständliche Software (Software) gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zur Online-Nutzung über das Internet zur Verfügung. Die Software wird zu diesem Zweck von SimpliMed auf einer Server-Infrastruktur bereitgestellt, die über das Internet für den Nutzer erreichbar ist.

2) Die Funktionen und Leistungen der Software ergeben sich aus der vertraglichen Leistungsbeschreibung.

3) Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software, welches auf die Dauer des Vertrags zeitlich beschränkt ist.

4) Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit dies für deren Nutzung notwendig ist. Dazu gehört, dass die Software oder Teile davon in den Arbeitsspeicher des Rechners des Nutzers geladen wird, nicht jedoch Installation oder Speichern der Software oder Teilen davon auf einem Datenträger.

5) Bevor der Nutzer selbst oder durch Dritte Fehler beseitigt, muss er SimpliMed mindestens zwei Versuche einräumen, den Fehler zu beseitigen. Dem Nutzer stehen an etwaigen Bearbeitungen der Software eigene Nutzungs- und Verwertungsrechte – über die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte hinaus – nicht zu. SimpliMed kann jedoch – gegen angemessene Vergütung – die Einräumung eines nicht ausschließlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechts mit dem Recht der Unterlizenzvergabe verlangen.

6) Der Nutzer darf Unbefugten und Dritten den Online-Zugang und die Nutzung der Software nicht ermöglichen. Bei einer missbräuchlichen Nutzung der Software durch den Nutzer bzw. durch einen Dritten auf Gestattung des Nutzers, entfallen alle Nutzungsrechte.

7) Die Nutzungsrechte entstehen nicht bzw. entfallen, wenn der Nutzer die vereinbarte Vergütung nicht bzw. nicht fristgerecht leistet. In einem solchen Fall kann SimpliMed den Zugang zur Software jederzeit ohne eine Mahnung sperren.

8) SimpliMed hat sein Produkt nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und dabei stets versucht, sämtliche Vorgaben der Gebührenordnungen und Gebührenverzeichnisse (zum Beispiel GOÄ oder GebüH) einzuhalten. Sollte eine solche Vorgabe im Einzelfall nicht eingehalten sein oder nicht darauf hingewiesen werden, geschieht solches allein aus Versehen und ist nicht beabsichtigt. Nach Kenntnis einer entsprechend fehlenden Eigenschaft wird dieses so schnell wie möglich korrigiert. Demzufolge bitten wir um Mitteilung, sollten sich bezüglich der beschriebenen Eigenschaften Auffälligkeiten ergeben. Der Nutzer der Software ist eigenständig für die korrekte Erstellung der Rechnungen verantwortlich. Sollte hierbei bewusst eine fehlende Eigenschaft der Software missbraucht oder gebilligt werden, geschieht dieses gegen den ausdrücklichen Willen von SimpliMed. Dem Nutzer wird angeboten, sich in die Software einweisen zu lassen und während des sorgfältigen Gebrauchs den Hersteller auf mögliche Missbrauchsmöglichkeiten hinzuweisen.

§ 8 Rechte an der Software

Soweit nicht dem Nutzer nach diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag ausdrücklich Rechte eingeräumt sind, stehen alle Rechte an den Vertragsgegenständen (und aller vom Nutzer angefertigter Kopien) – insbesondere das Urheberrecht, die Rechte auf oder an Erfindungen sowie technische Schutzrechte – ausschließlich SimpliMed zu. Das gilt auch für etwaige Bearbeitungen der Vertragsgegenstände durch SimpliMed.

§ 9 Pflege der Software

1) SimpliMed übernimmt die Pflege der Software. Die entsprechenden Leistungen beschränken sich auf die Erhaltung der Gebrauchsfähigkeit insbesondere durch Beseitigung von Mängeln und die Anpassung an die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

2) Im Rahmen dieser Pflege kann es unter Umständen zu kurzzeitigen Ausfällen der Erreichbarkeit der Software kommen. Diese werden von SimpliMed auf ein absolutes Minimum beschränkt und begründen keinen Anspruch auf Schadensersatzleistungen.

3) Updates und Upgrades der Software sind Teil der Leistungen von SimpliMed. Der Nutzer erhält jeweils Zugriff auf die aktuelle Version der Software.

§ 10 Datensicherung

1) Die vom Nutzer verarbeiteten Daten werden auf den Servern von SimpliMed regelmäßig gespeichert. Über den gesamten Nutzungszeitraum werden die Daten des Nutzers täglich gesichert. Die tägliche Sicherung wird für einen Zeitraum von vier Wochen vorgehalten, so dass die älteste tägliche Sicherung immer maximal vier Wochen alt ist. Darüber hinaus findet wöchentlich eine weitere Sicherung statt. Diese wöchentliche Sicherung wird für einen Zeitraum von einem Jahr vorgehalten, so dass die älteste wöchentliche Sicherung immer maximal ein Jahr alt ist.

2) Eine hierüber hinausgehende Sicherung der Daten kann durch die Software selbst auf dem System des Nutzers erfolgen. Eine Sicherung der Daten auf den Systemen von SimpliMed ersetzt daher nicht eine ordnungsgemäße Aufbewahrung im Sinn von Steuerrecht oder sonstigen Aufbewahrungspflichten.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Nutzers

1) Dem Nutzer sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software bekannt. Er trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

2) Die Einrichtung einer funktionsfähigen Hard- und Softwareumgebung, um die Software nutzen zu können, liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. Dies gilt auch für eine hinreichend schnelle Verbindung über das Internet.

3) Die gründliche Prüfung der Vertragsgegenstände auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der beim Nutzer bestehenden Hard- und Softwarekonfiguration obliegt allein diesem.

4) Der Nutzer beachtet die von SimpliMed für den Betrieb der Vertragsgegenstände gegebenen Hinweise.

5) Der Nutzer trifft angemessene Vorkehrungen, um die Kommunikation mit der Software über das Internet vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Dies gilt auch hinsichtlich der Zugangsdaten für die Online-Nutzung der Software.

§ 12 Mängelrechte

1) Die Vertragspartner sind sich einig, dass nach dem Stand der Technik eine gänzlich fehlerfreie Herstellung einer Software ausgeschlossen ist. Treten an der von SimpliMed zur Verfügung gestellten Software für die Nutzung relevante Fehler auf, bestätigt der Nutzer, diese unter Angaben der für die Fehlererkennung zweckdienlichen Informationen unverzüglich an SimpliMed zu melden.

2) Führen die auftretenden Fehler dazu, dass die Software relevante Funktionen nicht ausführt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder sich in anderer Form nicht funktions – und vertragsgerecht verhält, so liegt darin nur dann ein Mangel, wenn die ordnungsgemäße Nutzung der Software dadurch unmöglich gemacht wird. SimpliMed übernimmt keine Haftung für eine Beschaffenheit, die über die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software hinausgeht und dafür, dass der Nutzung der Vertragsgegenstände im vertraglichen Umfang durch den Nutzer keine Rechte Dritter entgegenstehen.

3) Im Übrigen gelten für die Mängelrechte die gesetzlichen Bestimmungen des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. BGB. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536 Abs.1BGB wird ausgeschlossen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gem. § 536 a Abs. 1 BGB wird ebenfalls ausgeschlossen. Sofern die Software wegen Pflege oder Beseitigung von Mängeln für einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 24 Stunden nicht nutzbar ist, wird das Recht zur Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB sowie das Recht auf Minderung ausgeschlossen. Dies gilt für jeden relevanten Grund erneut.



4) Erbringt SimpliMed Leistungen bei Fehlersuche oder – beseitigung auf Forderung des Nutzers, ohne hierzu verpflichtet zu sein, so kann hierfür eine Vergütung in Höhe von 1,20 € pro Minute zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer verlangt werden. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder nicht SimpliMed zuzurechnen ist.

5) Behaupten Dritte Ansprüche, die den Nutzer hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Nutzer SimpliMed unverzüglich schriftlich und umfassend. Er ermächtigt SimpliMed, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich zu führen.

§ 13 Haftung

1) Eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Das gilt nicht für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Ebenso wenig gilt dies für Verletzungen von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

2) In diesem Fall wird der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3) Eine Haftung wird nicht übernommen dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist oder auch, dass diese mit etwaiger beim Nutzer vorhandener Software oder Hardware zusammenarbeitet, sofern dies nicht vertraglich zugesichert wurde.

4) Ebenso wird eine Haftung ausgeschlossen, wenn der Nutzer die Software zu rechtswidrigen Zwecken einsetzt (z.B. unlautere Abrechnung)

5) Eine sonstige Haftung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

§ 14 Datenschutz

1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (“Betriebsgeheimnisse”) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von SimpliMed gehören auch die Vertragsgegenstände und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen. Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer als verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichem Sinne im Rahmen der Online-Nutzung der Software personenbezogene Daten, so hat er zuvor sicherzustellen, dass er zur Erhebung, Verarbeitung bzw. Nutzung dieser Daten in der konkreten Weise nach geltendem Recht, insbesondere den Datenschutzbestimmungen berechtigt ist. Im Fall eines Verstoßes stellt der Nutzer SimpliMed von jeglichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

3) Die Übertragung der personenbezogenen Daten vom Rechner des Nutzers an die Software von SimpliMed erfolgt dabei im Rahmen einer aktuellen Verschlüsselung. SimpliMed hat zu keinem Zeitpunkt Zugriff auf die Daten in unverschlüsselter Form und kann solches auch nicht bewirken. Eine Auftragsdatenverarbeitung durch SimpliMed findet nicht statt.

§15 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist

Die übliche Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab der ersten Rechnungstellung durch SimpliMed. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate vor Vertragsende. Wird der Vertrag nicht innerhalb dieser Frist gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um weitere 12 Monate. Wird während der Vertragslaufzeit eine Änderung oder Erweiterung des anfänglich geschlossenen Vertrages ausgemacht, so beginnt die übliche Vertragslaufzeit von vorn.
§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von SimpliMed, soweit die gesetzlichen Vorschriften eine Bestimmung des Gerichtsstands erlauben. Klagt SimpliMed, kann auch der Gerichtsstand am Sitz des Nutzers gewählt werden. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

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